Schulische Voraussetzung

Abgeschlossene Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit)

Dauer

3 Jahre
2 Jahre (Mindestalter 22 Jahre oder eine abgeschlossenen Berufslehre EFZ und mind. zwei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld zu mind. 60%)

Fachrichtungen

Folgenden Fachrichtungen sind möglich:

  • Kinderbetreuung
  • Menschen mit Beeinträchtigung
  • Menschen im Alter

Überbetriebliche Kurse (üK)

Die überbetrieblichen Kurse dienen dem Transfer. Sie verknüpfen theoretischen Unterrichtsstoff mit praktischen Übungseinheiten.

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist während der ersten beiden Lehrjahre während zwei Tagen pro Woche und im dritten Lehrjahr während eines Tages zu besuchen. Die schulischen Einheiten sind in der 2-jährigen Ausbildung reduziert.

Berufsmaturität

Lernende mit entsprechender Eignung können die Berufsmittelschule besuchen. Dafür ist pro Woche ein weiterer Schultag einzusetzen.

Abschluss

Fachfrau/-mann Betreuung mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Sie begleiten Menschen aller Altersstufen mit oder ohne körperliche, geistige, psychische oder soziale Beeinträchtigung in Alltag und Freizeit. Sie unterstützen, betreuen und fördern sie, ihren Lebensphasen und individuellen Bedürfnissen entsprechend, in der Entwicklung beziehungsweise in der Bewahrung ihrer Selbstständigkeit.

 

Sie arbeiten mit Einzelpersonen und Gruppen und üben ihre Berufstätigkeit in Institutionen für Kinder, für Jugendliche im Schulalter, für Menschen mit Beeinträchtigung und für Betagte aus. Sie erbringen die Leistungen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen selbstständig.

Quelle: Bildungsverordnung Fachfrau/-mann Betreuung EFZ, SAVOIRSOCIAL