Schulische Voraussetzung

Abgeschlossene Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit)

Dauer

2 Jahre

Praxis

Folgende Arbeitsfelder im Erwachsenen-, sowie Kinderbereich sind möglich:

  • Akutspital
  • Spitex
  • Psychiatrie
  • Alters- und Pflegeheim
  • Rehabilitation
  • Institution für Menschen mit Beeinträchtigung, Wohnheim und Werkstätte
  • Betreutes Wohnen

Überbetriebliche Kurse (üK)

Die überbetrieblichen Kurse dienen dem Transfer. Sie verknüpfen theoretischen Unterrichtsstoff mit praktischen Übungseinheiten.

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist in der Regel während einem Tag pro Woche zu besuchen. Die Zuteilung der Berufsfachschule erfolgt durch das zuständige Bildungsdepartement.

Abschluss

Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales mit eidg. Berufsattest

Sie unterstützen in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen, die für die Bewältigung ihres Alltags der Assistenz bedürfen. Sie nehmen Pflege und Begleitungsaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie begleiten und unterstützen Klientinnen und Klienten bei Aktivitäten im Alltag. Sie führen Haushaltsarbeiten durch. Sie erledigen einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zu ihrem Tätigkeitsbereich.

 

Sie respektieren die Persönlichkeit der Klientinnen und Klienten, beziehen diese in ihre Tätigkeit ein und nutzt deren Ressourcen. Sie orientieren sich bei Ihrer Arbeit an den Werten und Leitideen der Organisation. Sie üben die Tätigkeiten im Rahmen der erworbenen Kompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen aus.

Quelle: Bildungsverordnung AGS EBA ab 20.12.2010, OdASanté