Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ
Als Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ übernehmen Sie die Begleitung, Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen in ihrem Alltag: Körperpflege, medizinaltechnische Verrichtungen, Administration und organisatorische Arbeiten. Sie arbeiten eng mit anderen Fachleuten aus der Pflege zusammen.
Schulische Voraussetzung
Abgeschlossene Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit)
Dauer
3 Jahre
2 Jahre (Mindestalter 22 Jahre oder eine abgeschlossenen Berufslehre EFZ und mind. zwei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld zu mind. 60%)
Praxis
Folgende Arbeitsfelder im Erwachsenen-, sowie Kinderbereich sind möglich:
- Akutspital
- Spitex
- Psychiatrie
- Alters- und Pflegeheim
- Rehabilitation
Überbetriebliche Kurse (üK)
Die überbetrieblichen Kurse dienen dem Transfer. Sie verknüpfen theoretischen Unterrichtsstoff mit praktischen Übungseinheiten.
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule ist während der ersten beiden Lehrjahre während zwei Tagen pro Woche und im dritten Lehrjahr während eines Tages zu besuchen. Die schulischen Einheiten sind in der 2-jährigen Ausbildung reduziert.
Abschluss
Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ
Sie pflegen und betreuen Klientinnen und Klienten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im stationären wie ambulanten Bereich. Sie führen in diesem Rahmen auch medizinaltechnische Verrichtungen aus. Sie unterstützen das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jeden Alters in deren Umfeld und gestalten mit ihnen den Alltag. Sie erbringen administrative und logistische Dienstleistungen und stellen die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen sicher.
Sie gestalten und pflegen im Berufsalltag eine respektvolle berufliche Beziehung zu den Klientinnen und Klienten und richten ihr Handeln an deren Bedürfnissen aus. Sie respektieren die Klientinnen und Klienten als Individuen mit ihren spezifischen Wertesystemen. Sie erbringen die Leistungen im Rahmen ihrer erworbenen Handlungskompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbstständig.
Quelle: Bildungsverordnung FaGe EFZ ab 01.01.2017, OdASanté
Höhere Fachschule
- Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF
- Dipl. Aktivierungsfachfrau/-mann HF
- Dipl. Rettungssanitäterin/-sanitäter HF
- Dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF
- Dipl. Fachfrau/-mann Operationstechnik HF
- Dipl. biomedizinische Analytikerin / Analytiker HF
- Dipl. Dentalhygienikerin/-hygieniker HF
- Dipl. Orthoptistin / Orthoptist HF
- Dipl. Podologin / Podologe HF
Berufsprüfungen (Eidg. Fachausweis)
- Fachfrau/-mann Langzeitpflege und -betreuung
- Fachfrau/-mann psychiatrische Pflege und Betreuung
- Medizinische Masseurin / Medizinischer Masseur
- Medizinische Kodiererin / Kodierer
- Transportsanitäterin/-sanitäter
- Fachfrau/-mann für neuropsychologische Diagnostik
- Beraterin / Berater für Atembehinderungen und Tuberkulose
- Spezialistin / Spezialist für angewandte Kinästhetik
Fachhochschule
Die Berufsmaturität (BMS) und Fachmittelschule (FMS) öffnet den Zugang zu den Fachhochschulen.
- Bachelor of Science FH in Pflege
- Bachelor of Science FH Hebamme / Entbindungshelfer
- Bachelor of Science FH in Physiotherapie
- Bachelor of Science FH in Ergotherapie
- Bachelor of Science FH in Ernährung und Diätetik
- Bachelor of Science FH in Sozialarbeit
- Bachelor of Science FH in Sozialpädagogik
- Bachelor of Arts FH in Logopädie