Schulische Voraussetzung

Abgeschlossene Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit)

Dauer

3 Jahre

2 Jahre (Mindestalter 22 Jahre oder eine abgeschlossenen Berufslehre EFZ und mind. zwei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld zu mind. 60%)

Praxis

Folgende Arbeitsfelder im Erwachsenen- sowie Kinderbereich sind möglich:

  • Spitäler und psychiatrische Kliniken
  • Alters- und Pflegeheime
  • Spitex (Hilfe und Pflege zu Hause) und ambulante Einrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Spezialisierte Institutionen für Operationstechnik
  • Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigung, Wohnheime und Werkstätten

Überbetriebliche Kurse (üK)

Die überbetrieblichen Kurse dienen dem Transfer. Sie verknüpfen theoretischen Unterrichtsstoff mit praktischen Übungseinheiten.

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist während der ersten beiden Lehrjahre während zwei Tagen pro Woche und im dritten Lehrjahr während eines Tages zu besuchen. Die schulischen Einheiten sind in der 2-jährigen Ausbildung reduziert. Die Zuteilung der Berufsfachschule erfolgt durch das zuständige Bildungsdepartement.

Berufsmaturität

Lernende mit entsprechender Eignung können die Berufsmittelschule besuchen. Dafür ist pro Woche ein weiterer Schultag einzusetzen.

Dies muss mit dem Lehrbetrieb abgesprochen werden.

Abschluss

Fachfrau/-mann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Sie pflegen und betreuen Klientinnen und Klienten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im stationären wie ambulanten Bereich. Sie führen in diesem Rahmen auch medizinaltechnische Verrichtungen aus. Sie unterstützen das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jeden Alters in deren Umfeld und gestalten mit ihnen den Alltag. Sie erbringen administrative und logistische Dienstleistungen und stellen die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen sicher.

 

Sie gestalten und pflegen im Berufsalltag eine respektvolle berufliche Beziehung zu den Klientinnen und Klienten und richten Ihr Handeln an deren Bedürfnissen aus. Sie respektieren die Klientinnen und Klienten als Individuen mit ihren spezifischen Wertesystemen. Sie erbringen die Leistungen im Rahmen ihrer erworbenen Handlungskompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbstständig.

Quelle: Bildungsverordnung FaGe EFZ ab 01.01.2017, OdASanté