Kurs-Informationen
Kursziele
Die Kursteilnehmenden
- kennen und verstehen die Richtlinien und Vorgaben der gewerblichen Lehrabschlussprüfung EFZ, insbesondere der IPA.
- kennen den Ablauf und die nötigen Formulare.
- sind mit ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten vertraut.
- sind über die Neuerungen der IPA informiert.
Kursinhalt
Refreshing zu aktuellen Themen, z.B.:
- Gesetzliche Grundlagen
- Ablauf der IPA
- Die Rolle der Berufsbildenden
- Erarbeitung der Aufgabenstellung
- Dokumentation der Prüfung
- Beurteilungen und Bewertungen
- Überblick von der Anmeldung bis zum Abschluss der IPA
Zielgruppe
Ausbildungsverantwortliche und Berufsbildnerinnen/-bildner, welche die praktische Prüfung abnehmen und bewerten. IPA Erfahrung im Bereich FaGe ist Voraussetzung.
Personen, die mehr als 3 Jahre keine Berührungspunkte mit der IPA hatten, wird eine Ganztagesschulung empfohlen.
Mitbringen
- Laptop / Tablet
- Smartphone
- Schreibmaterial
- Fragen, Unklarheiten oder Beispiele aus der Praxis in Bezug zur IPA
- Alle durch die OdA GS kurz vorab zugestellten Kursunterlagen ausgedruckt oder elektronisch (Laptop)
Dozentin
Barbara Frei, Chefexpertin FaGe EFZ
oder
Lena Rost, Co-Chefexpertin FaGe EFZ
Kurszeiten
08:30 – 11:30 Uhr oder 13:30 – 16:30 Uhr
Kursort
OdA GS, Flurhofstrasse 152, 9000 St. Gallen
Kontakt / Anfahrt
Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel (Haltestelle Bruggwiesen, Linie 7 und 8) oder parkieren Sie beim Sportplatz Krontal (gegen Gebühr).
oder
BZBS Sargans, Langgrabenstrasse 24, 7320 Sargans
oder
Online-Schulung
Kurskosten
CHF 100.00
Spesen und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Rahmenbedingungen
An- und Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und sind verbindlich. Ca. vier Wochen vor dem Kursbeginn erhalten Sie eine Kursbestätigung per Mail. Bei ungenügender Teilnehmerzahl obliegt es der OdA GS über die Durchführung zu entscheiden.
Die Rechnung wird zwei Wochen vor Kursbeginn versandt und ist vor Kursbeginn zu begleichen.
Bei Abmeldungen innerhalb von zwei Wochen vor Kursbeginn wird, wenn keine Stellvertretung delegiert werden kann, das ganze Kursgeld fällig.