Schulische Voraussetzung

Abgeschlossene Sekundarstufe II

  • 3-jährige Berufslehre mit EFZ
  • 3-jährige Berufslehre mit EFZ und BMS
  • 3-jährige Fachmittelschule mit Fachmittelschulausweis
  • 4-jährige Fachmittelschule mit Fachmaturität
  • Gymnasiale Maturität

Ohne Berufserfahrung im Sozialbereich: Vorpraktikum von 800 Stunden (ca. sechs Monate). Rein schulisch Ausgebildete müssen mind. ein Jahr berufliche Praxis nachweisen.

 

Dauer

3 Jahre
2 Jahre (mit einem Abschluss FaBe EFZ, weitere Zulassungen werden durch den Bildungsanbieter geprüft.

 

Praxis

Folgende Arbeitsfelder sind möglich:

  • Kindertagesstätten und familienergänzende Tagesstrukturen
  • Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigung, Wohnheime und Werkstätten
  • Schulheime
  • Angebote der Ferien- und Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche
  • Pädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

 

Praxisausbildungsinstitution

Eine anerkannte Institution verfügt über eine diplomierte Fachperson mit Tertiärabschluss im Sozial- oder im pädagogischen Bereich. Zudem besteht eine Zusatzqualifikation als Praxisanleiterin/-leiter im Umfang von 15 Tagen.

 

Schulische Ausbildung

Es gibt verschiedene Anbieter für Vollzeit oder berufsbegleitend. Blockwochen und Selbstlerntage gehören ebenfalls zur Ausbildung.

Zürich: Agogis
Zug: Höhere Fachschule für Kindheitspädagogik

Die OdA GS bietet keine schulische Ausbildung an.
Die Aufteilung Schule / Praxis richtet sich nach dem jeweiligen Rahmenlehrplan.

 

Abschluss

Dipl. Kindheitspädagogin/-pädagoge HF

Sie sind für die individuelle Betreuung eines Kindes und dessen Integration in die Gruppe verantwortlich. Ihre Tätigkeit versteht sich als Teil der gesamten Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes. Sie ergänzen das familiäre oder das schulische Umfeld und ist auf das Wohl, die individuelle Entwicklung, die Integration, die Sozialisierung und den Schutz des Kindes ausgerichtet.

Sie begleiten Kinder in einem für ihre Entwicklung massgeblichen Lebensabschnitt. Die aktive Gestaltung von Übergängen wie z.B. die Eingewöhnung des Kindes oder der Übertritt ins Schulsystem, aber auch von Übergangssituationen im Alltag ist ein bedeutender Aspekt ihrer Aufgabe. Sie arbeiten partnerschaftlich mit den Eltern des Kindes und anderen Bezugspersonen zusammen und berücksichtigt deren Erwartungen und Anliegen angemessen.

Quelle: SAVOIRSOCIAL