Stipendien und Darlehen für Lernende EFZ und EBA
Hin und wieder kommt es vor, dass Lernende, vor allem nach Art. 32, mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Deshalb informieren wir über die Möglichkeit für Stipendien und Darlehen, welche an Lernende weitergegeben werden können.
Stipendien und Darlehen vom Kanton St.Gallen
- Es kann für EFZ und EBA Ausbildungen ein Stipendium beantragt werden.
- Ein Stipendium kann über den Wohnsitzkanton der Eltern angefordert werden (ausser man ist bereits über 6 Jahre eigenständig, dann nach eigenem Wohnsitzkanton).
- Als Stipendien wird ein Grundbetrag sowie eine Pauschale für Lehrmittel und günstigere ÖV Tarife abgegeben.
- Es darf höchsten eine Ausbildung vorher abgebrochen worden sein.
- Erst werden Stipendien beantragt, werden diese abgelehnt, kann ein Darlehen beantragen werden.
- Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Darlehen müssen zurückgezahlt werden.
- Fristen für die Antragsstellung sind jeweils bis 15.11. oder für 2. Semester bis 15.05.
Telefonische Beratung Stipendienamt (058 229 48 82)
Merkblätter zu Stipendien vom Kanton SG sind hier zu finden.
Stipendien und Darlehen von EDUCA SWISS
EDUCA SWISS setzt sich als Schweizer Non-Profit-Organisation für die Förderung und Finanzierung von Bildung ein. Ziel ist es, jeder ambitionierten Person in der Schweiz unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine Aus- oder Weiterbildung zu ermöglichen. Die Lernenden müssen lediglich vier Kriterien erfüllen: Sie müssen in der Schweiz wohnen, volljährig sein, ein konkretes Berufsziel haben und nicht überschuldet sein.
EDUCA SWISS bietet
- Kostenlose Beratung für Lernende bei finanziellen Engpässen vor und während des Studiums / Weiterbildung / Ausbildung.
- Erstellung eines aussagekräftigen Dossiers inkl. Budget, das auch für Stipendiengesuche nützlich ist.
- Bei Bedarf Vermittlung von nicht gewinnorientierten Bildungsdarlehen mit flexiblen Rückzahlungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website, zudem hier ein Erklärvideo.